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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von ERONDES Installationen e.U.

 

Im Folgenden bezieht sich die Bezeichnung „wir“ bzw. „uns“ auf das Unternehmen ERONDES Installationen e.U..
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Lieferungen, Leistungen und sonstigen Rechtsgeschäfte mit Kunden im privaten (Verbraucher) und geschäftlichen (Unternehmer) Bereich.

 

1. Geltungsbereich

Unsere AGB gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich anerkannt wurden.

 

2. Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend.
Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die tatsächliche Ausführung der beauftragten Leistung zustande.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

 

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro und enthalten die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende Zahlungsbedingungen:

  • 30 % Anzahlung bei Auftragserteilung,

  • 60 % Zwischenzahlung bei Lieferung der Hauptkomponenten,

  • 10 % Restzahlung nach Fertigstellung bzw. Abnahme.

Diese Zahlungsregelung gilt, sofern nicht schriftlich eine abweichende Teil- oder Ratenzahlung vereinbart wurde.

Zahlungen sind prompt und ohne Abzug fällig.
 

4. Leistungsumfang und Ausführung

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag.
Geringfügige technische Änderungen, die der Verbesserung oder der Einhaltung technischer Normen dienen, bleiben vorbehalten.
Wir sind berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer heranzuziehen.

 

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat sicherzustellen, dass die für die Leistungsausführung erforderlichen Voraussetzungen (z. B. Zutritt, Strom, Wasser, statische Bedingungen) rechtzeitig und auf eigene Kosten bereitgestellt werden.
Die Baustelle ist zum vereinbarten Arbeitsbeginn frei zugänglich, ausreichend vorbereitet und aufgeräumt zu halten.

Sollte die Baustelle bei Arbeitsbeginn nicht ordnungsgemäß vorbereitet oder geräumt sein, sind wir berechtigt, den dadurch entstehenden Mehraufwand pauschal nach tatsächlichem Zeit- und Kostenaufwand zu verrechnen.

Verzögert sich die Ausführung aufgrund fehlender Mitwirkung, verlängern sich Fristen entsprechend.

 

6. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des ABGB sowie – bei Verbrauchern – des KSchG.

Für Unternehmer (B2B) wird die Gewährleistungsfrist gemäß § 933 ABGB vertraglich auf 12 Monate ab Übergabe verkürzt.

Für Verbraucher (B2C) gelten die gesetzlichen Fristen:

  • 24 Monate (2 Jahre) für bewegliche Sachen (z. B. Geräte, Armaturen, Ersatzteile),

  • 36 Monate (3 Jahre) für unbewegliche Werke bzw. Arbeiten, die mit einem Gebäude fest verbunden sind (z. B. Leitungsinstallationen, Heizungsanlagen, sanitäre Einbauten).

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, verdeckte Mängel nach deren Entdeckung schriftlich zu melden.
Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung, Ersatz oder Preisminderung.

 

7. Haftung

Wir haften nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Eine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder reine Vermögensschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Für den Verlust von Daten, Plänen oder sonstigen Unterlagen haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

8. Eigentumsvorbehalt

Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Der Kunde verpflichtet sich, diese Gegenstände bis zur vollständigen Bezahlung pfleglich zu behandeln und nicht zu veräußern oder zu verpfänden.

 

9. Rücktritt vom Vertrag

Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug, fehlender Mitwirkung oder unzumutbaren technischen bzw. gewerblichen Hindernissen vom Vertrag zurückzutreten.
Der Kunde kann bei Terminverzug oder Nichterfüllung eine angemessene Nachfrist setzen; nach deren Ablauf ist er zum Rücktritt berechtigt.

 

10. Datenschutz

Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO und des DSG.
Details hierzu sind in unserer Datenschutzerklärung auf der Website ersichtlich.

 

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz unseres Unternehmens zuständig, sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

 

12. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

 

13. Leistungsfristen und höhere Gewalt

Liefer- und Fertigstellungstermine sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden.
Ereignisse höherer Gewalt, unvorhersehbare Materialengpässe oder andere, von uns nicht zu vertretende Umstände berechtigen uns, die Leistung um die Dauer der Behinderung zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass daraus Schadenersatzansprüche entstehen.

 

14. Kostenvoranschläge und Zusatzleistungen

Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich.
Sollten im Zuge der Ausführung Mehrkosten entstehen, die zum Zeitpunkt der Angebotserstellung nicht erkennbar waren, werden diese dem Kunden vorab mitgeteilt und gesondert in Rechnung gestellt.
Änderungen oder Zusatzleistungen, die vom ursprünglichen Auftrag abweichen, werden gesondert nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

 

15. Entsorgung

Die Entsorgung von Altmaterialien, Geräten oder Baustellenabfällen ist nicht automatisch im Leistungsumfang enthalten und wird, sofern nicht anders vereinbart, gesondert verrechnet.

 

16. Baustellenbedingungen

Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Baustelle zum vereinbarten Zeitpunkt frei zugänglich und gefahrlos begehbar ist.
Für Schäden, die durch unzureichende Sicherung oder Behinderung des Arbeitsbereichs entstehen, haftet der Kunde.

 

17. Lagerung und Gefahrübergang

Erfolgt die Lieferung von Materialien vor Beginn der Montage, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung auf den Kunden über, sobald die Lieferung am Bestimmungsort eingetroffen ist.

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